Gesetze fürs Fahrrad - Axels Radseite

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Gesetze fürs Fahrrad

Wichtig

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und Fußgänger

Fahrräder und andere Zweiräder dürfen laut neuer StVO-Regel nicht überholt werden, wenn dieses Schild auftaucht. Bildquelle: BMVI

Überholverbot von Radfahrenden:

Wenn es zu eng und unübersichtlich wird an einer Stelle auf der Straße, kann die Stadt oder Gemeinde dieses neue

Verkehrszeichen aufstellen: Hier herrscht dann Überholverbot von Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen.


Klarer Mindestabstand beim Überholen:

Mindestens 1,5 Meter innerhalb und zwei Meter außerhalb von Ortschaften - dieser Abstand muss von Kraftfahzeugen beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten werden. Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.

Der Grünpfeil nur für Fahrradfahrer ist Teil der Reform der Straßenverkehrsordnung. Bildquelle: BMVI

Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger wird mit der Novelle auch auf Radfahrer ausgedehnt, wenn sie von einem Radfahrstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen. Außerdem wird ein gesonderter Grünpfeil eingeführt, der allein für Radfahrer gilt.

Schritttempo ab 3,5 Tonnen:

Beim Rechtsabbiegen ist für Lkw über 3,5 Tonnen in Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von sieben bis elf Kilometer pro Stunde vorgeschrieben. Mit 70 Euro Bußgeld sollen Verstöße geahndet werden. Zudem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
Klar abgegrenzte Zonen für Fahrradfahrer

Analog zu Tempo-30-Zonen: Fahrradzonen für ungefährdetes Radfahren. Bildquelle: BMVI

Einrichtung von Fahrradzonen: Vergleichbar mit Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen mit der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von Städten und Gemeinden angeordnet werden können. Elektrokleinstfahrzeuge sollen dort auch fahren dürfen.
Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen: Auf Schutzstreifen für den Radverkehr - markiert durch eine gestrichelte Linie - soll künftig ein generelles Halteverbot eingeführt werden. Bislang können Autos noch bis zu drei Minuten dort halten, was oft dazu führt, dass sie Radfahrenden den Weg versperren.
Ausweitung des Parkverbots an Kreuzungen: Die Sicht zwischen Straße und Radweg soll verbessert werden, indem vor Kreuzungen und Einmündungen das Parkverbot ausgeweitet wird, wenn dort neben der Straße ein Radstreifen verläuft.

Neue Privilegien für Fahrradfahrer

Laden und Entladen - hier nur für Lastenfahrräder. Bildquelle: BMVI

Extra-Platz für Lastenfahrräder: Noch ein neues Schild, dieses gilt speziell für Lastenfahrräder. Mit dem Schild können Parkflächen und Ladezonen ausschließlich Lastenfahrrädern vorbehalten werden. Auch darüber entscheiden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Nebeneinanderfahren gern gesehen: Wer auf dem Fahrrad nebeneinander fährt, dem ist das zukünftig ausdrücklich erlaubt. Die bisherige Formulierung in der StVO stellt das Hintereinanderfahren in den Vordergrund. Das soll in Zukunft anders formuliert werden.

Radschnellweg - das können auch Sandwege sein, wenn mit diesem neuen Schild gekennzeichnet sind. Bildquelle: BMVI

Radschnellwege: Das Verkehrszeichen "Radschnellweg" soll in die StVO aufgenommen werden. Damit können auch Wege unabhängig von der Art der Fahrbahn als Radschnellwege ausgezeichnet werden, wie zum Beispiel Wege mit sandigem Untergrund.

Freie Fahrt auf mehr Einbahnstraßen: Straßenverkehrsbehörden sollen verstärkt prüfen, ob sie Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende öffnen. Dafür soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO geändert werden.
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